Ein Wahltherapeut oder eine Wahltherapeutin hat keinen Vertrag mit einer Krankenkasse abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Patient oder die Patientin persönlich mit dem Therapeuten oder der Therapeutin abrechnet und die Therapie privat bezahlt.

In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen jedoch einen Teil der Kosten.